Berliner Charta zum Bürgerschaftlichen Engagement
- Bürgerschaftliches Engagement ist ein unverzichtbarer Bestandteil zum
Wohle einer lebendigen, vielfältigen und solidarischen Gesellschaft. Es umfasst
das Ehrenamt, die Freiwilligenarbeit und die Selbsthilfe sowie das Engagement
von Organisationen, Initiativen, Verbänden, Unternehmen und Stiftungen.
- Alle Unterzeichner dieser Charta erkennen die Bedeutung des
Bürgerschaftlichen Engagements der in Berlin lebenden Menschen für das Gelingen
eines guten Zusammenlebens in unserer
Stadt an. Sie sprechen sich für die tragenden Grundwerte des Bürgerschaftlichen
Engagements aus im Sinne von Solidarität, Gemeinsinn und Bereitschaft zu einem
aktiven persönlichen Beitrag für eine demokratische Gesellschaft in Berlin und
unterstützen sie mit Wort und Tat.
- Bürgerschaftliches Engagement ist eine Aufgabe aller in dieser Stadt
lebenden Menschen, unabhängig von ihrer Herkunft und ihrer sozialen Stellung,
aller demokratisch verfassten bzw. selbstorganisierten Initiativen, Verbände,
Vereine, Kirchen, Gewerkschaften und Unternehmen sowie der politischen Parteien
des Landes Berlin. Bürgerschaftliches Engagement fördert Partizipation,
Integration und Eigenverantwortung aller in Berlin lebenden Menschen und ihren
Einsatz für ein aktives Gemeinwesen. Bürgerschaftlich Engagierte beanspruchen,
sich mit ihren Kompetenzen und Erfahrungen in politische Entscheidungsprozesse
einbringen und mitentscheiden zu können.
- Bürgerschaftliches Engagement
nützt allen beteiligten Akteuren
und bringt dabei Freude, Anregung und Bestätigung. Es unterstützt das
lebenslange und das soziale Lernen in der Gesellschaft. Die Unterzeichnenden
sehen eine nachhaltige Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements im
materiellen wie im ideellen Sinne, wenn folgende Rahmenbedingungen ermöglicht
werden:
- Versicherungsschutz (Unfall- und Haftpflichtversicherung)
-
Auslagenerstattung (insbesondere für Fahrtkosten)
- Fortbildungsangebote
-
Einführung und Begleitung von Bürgerschaftlich Engagierten
-
Anerkennungskultur.
- Dies setzt voraus, bestehende Unterstützungsstrukturen und die
Bürgerbeteiligung zu sichern und zu
würdigen sowie neue Formen zu ermöglichen. Hierzu zählen die Berliner
Freiwilligenagenturen, Nachbarschaftshäuser und Selbsthilfeinitiativen sowie
Initiativen und Projekte, die das Bürgerschaftliche Engagement stärken. Zur besseren Koordination und Vernetzung der
bestehenden Infrastrukturen und der gesellschaftlichen Sektoren wird die
Gründung eines landesweiten Netzwerkes für Bürgerschaftliches Engagement
angestrebt.
- Mit dieser Charta wird unterstrichen, dass Bürgerschaftliches
Engagement einen hohen Stellenwert in der öffentlichen und
politischen Wahrnehmung einnimmt. Seine Bedeutung sowie die Anerkennung der
Bürgerschaftlich Engagierten soll sich auch in den Medien widerspiegeln.
- Die Unterzeichner sehen
Bürgerschaftliches Engagement als eine wertvolle gesellschaftliche Kraft, die
soziale Werte schafft.
Bürgerschaftliches Engagement muss für alle Interessierten leicht erschließbar
angeboten werden und darf nicht als Lückenfüller für reduzierte sozialstaatliche
Leistungen missbraucht werden.
Diese Charta entstand im Rahmen der Runden Tische zur Förderung des
freiwilligen Engagements in Berlin 2003 und 2004 im Zuge eines 14-monatigen
Diskussionsprozesses.
Berlin, 4. November 2004